Sie haben ein Bild gekauft oder beauftragt?
Hier erfahren Sie, was Sie damit dürfen und was nicht.
Ob Originalbilder oder beauftragte Bilder:
Ich behalte das Urheberrecht an meinen Bildern.
Bei einer Beauftragung räume ich Ihnen lediglich Nutzungsrechte ein, keine Urheberrechte.
Ich behalte mir folgende Nutzungsrechte bei Privatkunden vor
• Das Recht, die Bilder kommerziell zu nutzen.
Als Printmedien, Postkarten, Buttons, Shirtmotive etc.
• Die Bilder für Werbezwecke zu verwenden.
• Die Bilder auf Onlineplattformen zu veröffentlichen.
– Auf Wunsch nach Absprache –
• Die Bilder in Wettbewerben einzureichen.
Rechte für Privatkunden
Beim Kauf eines Originalbildes
• Sie dürfen das Originalbild weiterverkaufen.
Jedoch keine druckfähige Datei des Bildes.
• Mit Angabe des Urhebers dürfen Sie das Bild auf Fotos im Internet präsentieren.
• Die Nutzung des Bildes im Internet ist nicht gestattet.
• Sie dürfen das Bild nicht kommerziell nutzen.
Jegliche Vervielfältigung des Bildes für nicht private Zwecke ist untersagt.
• Das Bild darf nicht verändert werden.
• Das Bild darf nicht für Werbezwecke verwendet werden.
• Sie dürfen nicht behaupten, das Bild sei von Ihnen.
Beim Kauf eines beauftragten Bildes:
• Sie dürfen das Originalbild weiterverkaufen.
Jedoch keine druckfähige Datei des Bildes.
• Ihnen ist erlaubt, das Bild privat zu nutzen.
Sie dürfen es z. B. auf Onlineplattformen als Avatar benutzen.
Sie dürfen es unter Angabe des Urhebers auf Onlineplattformen veröffentlichen.
• Das Bild darf nicht in hoher Auflösung ins Internet gestellt werden.
• Sie dürfen das Bild nicht für kommerzielle Zwecke nutzen.
Jegliche Vervielfältigung des Bildes für nicht private Zwecke ist untersagt.
• Sie dürfen nicht behaupten, das Bild sei von Ihnen.